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Start Kurz notiert Einbruchdiebstahl – Hartnäckigkeit zahlt sich aus – Alte Leipziger zahlt EUR 50.000,00

Einbruchdiebstahl - Hartnäckigkeit zahlt sich aus - Alte Leipziger zahlt EUR 50.000,00

Bereits zum zweiten Mal war Robbie P. Opfer eines Einbruchdiebstahls geworden. Sein Versicherer, die Alte Leipziger Versicherung AG, wollte jedoch von dem geflügelten Wort „geteiltes Leid ist halbes Leid“ nichts wissen und verweigerte eine Regulierung. Offenbar war die Alte Leipziger Versicherung AG der Auffassung, ihr Versicherungsnehmer dürfe nur einmal im Leben Opfer eines Einbruchdiebstahls werden, wenngleich er selbstverständlich fortwährend seine Prämie zu zahlen hat.
Ziemlich unverblümt unterstellte die Alte Leipziger Versicherung AG ihrem Versicherungsnehmer den Versuch eines Versicherungsbetruges, da der vermeintliche „Gutachter“ des Versicherers festgestellt habe, dass ein Einbruchdiebstahl bereits technisch nicht vorgelegen haben konnte - ein typisches Ergebnis für ein vom Versicherer bestelltes und bezahltes Gutachten.
Die Hennemann Rechtsanwälte unterstützten Herrn P. dabei, die technische Möglichkeit des Einbruchdiebstahls nachzuweisen und die ihm zustehende Versicherungsleistung klageweise geltend zu machen. Im Rahmen dieser Klage (Landgericht Stade, Az. 3 O 99/11) widerlegte ein Gerichtsgutachter als wirklicher Sachverständiger die Behauptungen des Versicherers und dessen sogenannten „Gutachters“ eindrucksvoll.
Schlussendlich kam die Alte Leipziger Versicherungs AG nicht umhin, sich im Vergleichswege zur Zahlung von EUR 50.000,00 nebst erheblicher Zinsen zu verpflichten, wobei sie nahezu die gesamte Klagforderung anerkannte und entsprechende Prozesskosten zu tragen hatte.
Es zeigt sich, dass Versicherungsnehmer sich nicht von angeblichen „Gutachtern“ des Versicherers einschüchtern lassen, sondern mit Hilfe versierter Fachanwälte die ihnen zustehenden Versicherungsleistungen konsequent durchsetzen sollten.