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Start Kurz notiert Barmenia erkennt Berufsunfähigkeit bei Depressionen an

Barmenia erkennt Berufsunfähigkeit bei Depressionen an

Der Diplom-Physiker Thorsten K. bemerkte im Jahr 2009 erstmals ungewöhnliche und unerklärliche Veränderungen an sich. Die Tätigkeit für seinen Arbeitgeber im Bereich des elektronischen Geschäfts- und Zahlungsverkehrs fiel ihm zunehmend schwerer und seine zuvor uneingeschränkt funktionierende Arbeitsleistung empfand er als immer langsamer und zäher. Er verspürte stetig ansteigende Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit und Effizienz. Das Gefühl, im Tagesgeschäft nicht mehr ansatzweise die in ihn gesetzten bzw. sich selbst auferlegten Erwartungen erfüllen zu können, setzte ihn seelisch mehr und mehr stark unter Druck. Zu Beginn des Jahres 2010 hatte sich der Zustand von Thorsten K. bereits derart verschlechtert, dass er unter schweren Konzentrationsstörungen, Zwangsgrübeln, Perspektivlosigkeit, Schlafstörungen, Antriebsminderung, Selbstabwertung und sozialem Rückzug litt. Eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie diagnostizierte eine „schwere depressive Episode“.
Nach 12-monatiger Arbeitsunfähigkeit schloss Thorsten K. im Mai 2011 zur Vermeidung einer personenbedingten Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber. Es folgte ein 6-wöchiger stationärer Aufenthalt in einer Klinik für Psychotherapie. Anschließend beantragte Thorsten K. Leistungen aus einer bei der Barmenia Lebensversicherung a. G. bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Barmenia wollte Thorsten K. bei einem der Versicherungswirtschaft nahe stehenden Sachverständigen medizinisch begutachten lassen, weshalb sich Thorsten K. an die Hennemann Rechtsanwälte wandte. Mit deren Hilfe gelang es, die Barmenia davon zu überzeugen, die Begutachtung in die Hände eines von den Hennemann Rechtsanwälten ausgesuchten unabhängigen und neutralen Sachverständigen zu legen. Das Gutachten dieses Facharztes kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die aufgetretene schwere Depression zur Berufsunfähigkeit des Thorsten K. geführt hat.
Die Barmenia konnte insoweit veranlasst werden, die Berufsunfähigkeit anzuerkennen und die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente für die Vergangenheit in Höhe von ca. 82.000,00 Euro nachzuentrichten sowie für die Zukunft in Höhe von 2.000,00 Euro pro Monat zu zahlen.